FIDLEG Kundeninformation
Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8ff. des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) wird nachfolgend ein Überblick über die Palomar Asset Management AG (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.
Information über das Unternehmen
Adresse
Limmatquai 72
8001 Zürich
Telefon: +41 44 269 80 00
E-mail: contact@palomarltd.com
Webseite: www.palomarltd.com
Das Finanzinstitut wurde im November 2006 gegründet.
Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft
Palomar Asset Management verfügt über die Bewilligung der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht), nach Art. 17 FINIG, zur Erbringung von Vermögensverwaltungs-Dienstleistungen und wird von der AOOS (Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht), beaufsichtigt.
Das Finanzinstitut wird durch die Prüfgesellschaft Grant Thornton AG, Zürich, sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft und revidiert. Die Anschrift der AOOS und der Grant Thornton AG, Zürich, finden sich nachfolgend.
AOOS - Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht
Clausiusstrasse 50
8006 Zürich
Telefon: +41 44 215 98 98
E-Mail: info@aoos.ch
Webseite: www.aoos.ch
Firmenname Prüfgesellschaft:
Grand Thornton AG
Claridenstrasse 35
8002 Zürich
Telefon: +41 43 960 71 71
E-Mail: marketing@ch.gt.com
Webseite: www.grantthornton.ch
Ombudsstelle
Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle OFS angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und dem Finanzinstitut sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden. Nachfolgend findet sich die Anschrift der OFS.
OFS
16 Boulevard des Tranchées
1206 Genf
Telefon: +41 22 808 04 51
E-Mail: contact@ombudfinance.ch
Webseite: www.ombudfinance.ch
Information über die angebotenen Finanzdienstleistungen
Das Finanzinstitut erbringt für seine Kundinnen und Kunden Vermögensverwaltungsdienstleistungen und transaktionsbezogene Anlageberatungsdienstleistungen. Bei einem transaktionsbasierten Anlageberatungsmandat mit dem Finanzinstitut wird den Kundinnen und Kunden eine persönliche Empfehlung, die sich auf einzelne Finanzinstrumente bezieht, abgegeben. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf verbleibt letztlich immer beim Kunden.
Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der Anlagetätigkeit. Die Anlagetätigkeit kann daher zu einer Wertsteigerung, aber auch zu einem Wertverlust führen.
Kundensegmentierung
Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde die Kundenklassifikation durch ein sogenanntes Opting-in oder Opting-out ändern.
Information über Risiken und Kosten
Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten
Die transaktionsbezogenen Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Finanzinstitut händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» aus. Diese kann zudem auf www.swissbanking.org eingesehen werden.
Bei allfälligen und weiterführenden Fragen können sich die Kunden des Finanzinstituts jederzeit an ihren Kundenberater richten.
Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung
Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie für das Kundenvermögen ergeben können, wird auf die entsprechenden transaktionsbezogenen Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.
Kosteninformation
Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den verwalteten Vermögensverwerten und/oder auf einer Erfolgsbasis berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden transaktionsbezogenen Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.
Information über Bindungen an Dritte
Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut angebotenen Finanzdienstleistungen können wirtschaftliche Bindungen an Dritte bestehen. Die Entgegennahme von Zahlungen Dritter sowie deren Behandlung werden in den transaktionsbezogenen Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträgen jeweils detailliert und umfassend geregelt.
Information über das berücksichtigte Marktangebot
Das Finanzinstitut verfolgt grundsätzlich einen «open universe approach» und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen.